FAQs
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was besagt die Verpackungsverordnung?
Laut Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet , Verkaufsverpackungen
die sie erstmalig in Verkehr bringen und die typischerweise bei privaten
Endverbrauchern anfallen, unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zu
zuführen. Von diesen Pflichten sind solche Unternehmen befreit, die sich einem
dafür zugelassenen sog.. dualen System anschließen, welches ihre Verpackungen sammelt
und anschließend verwertet.
Was sind Duale Systeme?
Duale Systeme sind - neben der öffentlichen Abfallentsorgung - ein zweites (duales) Entsorgungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen. Gesetzliche Grundlage sind die Verpackungsverordnung und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die dualen Systeme organisieren auf privatwirtschaftlicher Grundlage die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Die Finanzierung wird über Lizenzentgelte geregelt die Hersteller bzw. Abfüller je nach Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen entrichten.
In Berlin sind derzeit insgesamt acht duale Systeme tätig, die wiederum eine Vielzahl von Unternehmen mit der Entsorgung der Verkaufsverpackungen beauftragen.
Was versteht man unter „privater Endverbraucher“?
Private Endverbraucher sind in erster Linie Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen. Dazu gehören beispielsweise auch Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler sowie typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten.
Dürfen auch Gewerbebetreibe hierüber entsorgen?
Ja, auch kleinere Gewerbebetriebe, bei denen maximal ein1,1m³-Behälter an Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus anfallen dürfen das System nutzen. Hierunter fallen beispielweise Handwerksbetriebe, Gaststätten, Altenheime, Hotels etc.
Händler beispielsweise sind aber keine Endverbraucher, da diese das Produkt nicht verbrauchen, sondern weiterverkaufen. Bei einem Händler fallen i. d. R. nur so genannte Transportverpackungen an, die nicht über Duale Systeme zu entsorgen sind.
Was ist eine Verkaufsverpackung?
Verkaufsverpackungen sind letztlich alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen. Aus welchem Material diese Verpackungen hergestellt werden, ist unerheblich. Verkaufsverpackungern sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Dazu gehören sog Serviceverpackungen wie Brötchentüten und Kaffebecher sowie Einweggeschirr.
Wer bezahlt die Entsorgung von Verkaufsverpackungen?
Die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen wird über sog. Lizenzentgelte finanziert. Diese Lizenzentgelte zahlen die Herstellerfirmen bzw. die Abfüller. Die Höhe richtet sich nach dem verwendeten Material, dem Gewicht sowie der Stückzahl der in Verkehr gebrachten Verpackungen.. Letztendlich werden diese Kosten aber in die Verkaufspreise der Waren eingerechnet und betrugen in Deutschland im Jahr 2007 etwa 18,20 Euro pro Kopf (Quelle DSD).
Müssen Verkaufsverpackungen gekennzeichnet werden?
Nein, seit dem 01.01.2009 müssen Verkaufsverpackungen nach den gesetzlichen Regelungen nicht mehr gekennzeichnet werden. Alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen sich einem der Dualen System anschließen. Das bedeutet, auch Verpackungen ohne den „Grünen Punkt“ (Kennzeichen der DSD GmbH) über die bunten Wertstofftonnen entsorgt werden können.
Wie sehen die Sammelsysteme in Berlin aus?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Hol- und Bringsystemen. Das am weitesten verbreitete Sammelsystem ist das Holsystem mit den bunten Wertstofftonnen auf dem Grundstück. In Berlin wird hiermit Glas, Papier und Pappe; Leichtverpackungen, BIOGUT und Restmüll erfasst.
Für die Bewohner von Einfamilienhäusern werden zu Sammlung von Leichtverpackungen an mehr als 250 Ausgabestellen in Berlin Gelbe Säcke ausgegeben. Die Abholung erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus.
Beim Bringsystem kann der Verbraucher die in der Nähe seines Haushaltes aufgestellte Wertstoffiglus nutzen. In Berlin wird so Glas - farbgetrennt in Weiß- Grün- und Braunglas - gesammelt. Ebenfalls in den Bereich der Bringsysteme fallen die 15 BSR-Recyclinghöfe, die alle Verpackungsmaterialien aus privaten Haushalten annehmen.
Wer gewährleistet, dass die eingesammelten Wertstoffe auch wirklich recycelt werden?
Die so genannten Garantiegeber der Dualen Systeme gewährleisten, dass die von den Entsorgern sortierten Verpackungsmaterialien wieder in den Stoffkreislauf zurückfließen und zu Sekundärrohstoffen oder Recyclingprodukten verarbeitet werden.
Stimmt es, dass Glas, das nach Farben getrennt in die auf öffentlichem Straßenland stehenden Glasiglus eingeworfen wurde, bei der Leerung im LKW wieder zusammengeschüttet wird?
Nein, denn die LKWs, die farblich sortiertes Glas abholen, haben im Innern des Laderaums getrennte Kammern, die separat befüllt werden.
Wohin gehören blaue Glasflaschen?
Blaues Glas gehört in den Grünglascontainer. Grünglas verträgt bis zu 15 Prozent an andersfarbigem Glas und kann dennoch farbgetreu recycelt werden. Weißglas verträgt allerdings kaum Fehlfarben und Braunglas nicht mehr als acht Prozent. Darum ist die genaue Farbtrennung beim Recycling von Glas besonders wichtig.
Kann man stoffgleiche Produkte wie zum Beispiel Kinderspielzeug aus Kunststoff über die Gelbe Tonne entsorgen?
Nein, denn die gelbe Tonne dient ausschließlich der Erfassung von gebrauchten Leichtverpackungen.Der Grund ist die Finanzierung der Entsorgung über Lizenzentgelte. Diese werden von Herstellerfirmen bzw. den Abfüllern nur für Verpackungsmaterialien entrichtet.
Wohin gehören CDs/DVDs?
CDs/DVDs gehören nicht in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne, weil sie keine Verpackung sind. Dennoch sind sie ein wertvoller Rohstoff der zum wegwerfen viel zu schade ist. Sammelbehälter für CDs und DVDs stehen in vielen Computerfachgeschäften. Auch alle 15 BSR-Recyclinghöfe nehmen sie an.
Laut Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet , Verkaufsverpackungen die sie erstmalig in Verkehr bringen und die typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen, unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zu zuführen. Von diesen Pflichten sind solche Unternehmen befreit, die sich einem dafür zugelassenen sog.. dualen System anschließen, welches ihre Verpackungen sammelt und anschließend verwertet.
Duale Systeme sind - neben der öffentlichen Abfallentsorgung - ein zweites (duales) Entsorgungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen. Gesetzliche Grundlage sind die Verpackungsverordnung und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die dualen Systeme organisieren auf privatwirtschaftlicher Grundlage die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Die Finanzierung wird über Lizenzentgelte geregelt die Hersteller bzw. Abfüller je nach Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen entrichten.
In Berlin sind derzeit insgesamt acht duale Systeme tätig, die wiederum eine Vielzahl von Unternehmen mit der Entsorgung der Verkaufsverpackungen beauftragen.
Private Endverbraucher sind in erster Linie Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen. Dazu gehören beispielsweise auch Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler sowie typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten.
Ja, auch kleinere Gewerbebetriebe, bei denen maximal ein1,1m³-Behälter an Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus anfallen dürfen das System nutzen. Hierunter fallen beispielweise Handwerksbetriebe, Gaststätten, Altenheime, Hotels etc.
Händler beispielsweise sind aber keine Endverbraucher, da diese das Produkt nicht verbrauchen, sondern weiterverkaufen. Bei einem Händler fallen i. d. R. nur so genannte Transportverpackungen an, die nicht über Duale Systeme zu entsorgen sind.
Verkaufsverpackungen sind letztlich alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen. Aus welchem Material diese Verpackungen hergestellt werden, ist unerheblich. Verkaufsverpackungern sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Dazu gehören sog Serviceverpackungen wie Brötchentüten und Kaffebecher sowie Einweggeschirr.
Die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen wird über sog. Lizenzentgelte finanziert. Diese Lizenzentgelte zahlen die Herstellerfirmen bzw. die Abfüller. Die Höhe richtet sich nach dem verwendeten Material, dem Gewicht sowie der Stückzahl der in Verkehr gebrachten Verpackungen.. Letztendlich werden diese Kosten aber in die Verkaufspreise der Waren eingerechnet und betrugen in Deutschland im Jahr 2007 etwa 18,20 Euro pro Kopf (Quelle DSD).
Nein, seit dem 01.01.2009 müssen Verkaufsverpackungen nach den gesetzlichen Regelungen nicht mehr gekennzeichnet werden. Alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen sich einem der Dualen System anschließen. Das bedeutet, auch Verpackungen ohne den „Grünen Punkt“ (Kennzeichen der DSD GmbH) über die bunten Wertstofftonnen entsorgt werden können.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Hol- und Bringsystemen. Das am weitesten verbreitete Sammelsystem ist das Holsystem mit den bunten Wertstofftonnen auf dem Grundstück. In Berlin wird hiermit Glas, Papier und Pappe, Leichtverpackungen, BIOGUT und Restmüll erfasst.
Für die Bewohner von Einfamilienhäusern werden zu Sammlung von Leichtverpackungen an mehr als 250 Ausgabestellen in Berlin Gelbe Säcke ausgegeben. Die Abholung erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus.
Beim Bringsystem kann der Verbraucher die in der Nähe seines Haushaltes aufgestellte Wertstoffiglus nutzen. In Berlin wird so Glas - farbgetrennt in Weiß- Grün- und Braunglas - gesammelt. Ebenfalls in den Bereich der Bringsysteme fallen die 15 BSR-Recyclinghöfe, die alle Verpackungsmaterialien aus privaten Haushalten annehmen.
Die so genannten Garantiegeber der Dualen Systeme gewährleisten, dass die von den Entsorgern sortierten Verpackungsmaterialien wieder in den Stoffkreislauf zurückfließen und zu Sekundärrohstoffen oder Recyclingprodukten verarbeitet werden.
Nein, denn die LKWs, die farblich sortiertes Glas abholen, haben im Innern des Laderaums getrennte Kammern, die separat befüllt werden.
Blaues Glas gehört in den Grünglascontainer. Grünglas verträgt bis zu 15 Prozent an andersfarbigem Glas und kann dennoch farbgetreu recycelt werden. Weißglas verträgt allerdings kaum Fehlfarben und Braunglas nicht mehr als acht Prozent. Darum ist die genaue Farbtrennung beim Recycling von Glas besonders wichtig.
Nein, denn die gelbe Tonne dient ausschließlich der Erfassung von gebrauchten Leichtverpackungen.Der Grund ist die Finanzierung der Entsorgung über Lizenzentgelte. Diese werden von Herstellerfirmen bzw. den Abfüllern nur für Verpackungsmaterialien entrichtet.
CDs/DVDs gehören nicht in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne, weil sie keine Verpackung sind. Dennoch sind sie ein wertvoller Rohstoff der zum wegwerfen viel zu schade ist. Sammelbehälter für CDs und DVDs stehen in vielen Computerfachgeschäften. Auch alle 15 BSR-Recyclinghöfe nehmen sie an.

